Medizinisches Cannabis und Führerschein

Konsumiert ein Autofahrer Cannabis oder ist ein Abbauprodukt von THC in seinem Körper nachweisbar, welcher über 150 Nanogramm THC-Carbonsäure beinhaltet, macht er sich strafbar. Und das hat einen guten Grund, schließlich ist er aufgrund seines veränderten Bewusstseinszustandes nicht mehr in der Lage, sich verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu verhalten. Etwas anders sieht es bei der Einnahme von Cannabis Produkten aus medizinischen Gründen aus. Medizinisches Cannabis und der Führerschein schließen sich also nicht gegenseitig aus.

Medizinisches Cannabis und Führerschein – das ist ein noch nicht vollständig geklärtes Thema. Grundsätzlich muss von Fall zu Fall unterschieden werden, ob ein Cannabis Patient für das Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Wird Cannabis beispielsweise zur Behandlung von bestimmten Krankheiten wie beispielsweise Epilepsie verschrieben, wird die Fahrtauglichkeit bereits aufgrund der Erkrankung infrage gestellt.

Die Entscheidung darüber, ob ein Cannabis Patient ein Fahrzeug führen sollte, trifft stets der Haus- oder Facharzt des Patienten in der ersten Instanz. Er hat das Medikament verschrieben und kennt das Krankheitsbild, die Dosierung und das Verantwortungsbewusstsein seines Patienten. Damit der Patient medizinisches Cannabis einnehmen und den Führerschein behalten kann, muss er aus Sicht des Arztes körperlich und emotional stabil sein und darf nicht negativ von der Einnahme von Cannabis beeinflusst werden.

Sobald der ärztliche Teil vollständig geklärt ist, muss der Cannabis-Patient nun seiner Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, welche Erkrankungen er hat und welche Medizin eingenommen wird. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet nun in der letzten Instanz ein medizinisches Gutachten an. Hierbei soll geklärt werden, welche Krankheiten die betroffene Person hat und wie genau der Umgang mit medizinischen Cannabis ausgeführt wird.

Bei dieser besonderen Untersuchung müssen Betroffene allerdings ganz genau über ihre Erkrankung Bescheid wissen und müssen ebenso auch eine ganze Reihe von ärztlichen Dokumentationen mitbringen.

Einige allgemeine Einschränkungen gibt es zum Thema Medizinisches Cannabis und Führerschein dennoch. Insbesondere zu Beginn der Therapie, in der noch nach der richtigen Dosierung gesucht wird, sollte der Patient auf eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr verzichten. Selbiges gilt für den Zeitraum des Entzuges sowie für Patienten, die eine konstant hohe Dosis an medizinischem Cannabis verabreicht bekommen. Ebenfalls wichtig ist, dass die Einnahme von medizinischem Cannabis keine Berechtigung für eine zusätzlichen Konsum von nicht-medizinischem Cannabis darstellt. Wird ein Cannabis Patient mit einem Urintest kontrolliert und kann anhand der gemessenen Werte auf einen zusätzlichen Konsum geschlossen werden, hat er ebenso mit einem Entzug des Führerscheins zu rechnen.

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