Cannabis Legalisierung: MPU und der Einfluss von § 13a FeV

Dustin Senebald
24.04.2024
3 Min Lesezeit

Die kürzlich in Deutschland eingeführte Cannabis-Legalisierung und die damit verbundene Amnestieregelung, einschließlich des neuen § 13a FeV, haben große Hoffnungen geweckt, insbesondere im Hinblick auf die Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Viele hatten erwartet, dass mit der Straffreiheit für den Besitz und Konsum von Cannabis ab dem 1. April 2024 auch die MPU nicht mehr erforderlich sein würde. Doch dies ist nicht die Realität und die unterschiedlichen Informationen der Führerscheinstellen tragen weiter zur Verwirrung bei. Insbesondere sorgen die spezifischen Einschränkungen der neuen Gesetze oft für noch mehr Unklarheit.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Unklarheit bei den Führerscheinstellen: Aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen der neuen Gesetze durch die Führerscheinstellen entstehen einige Missverständnisse. Es gibt keinen einheitlichen Fahrplan und die “Regelungen” unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Amnestieregelung und ihre Grenzen: Die Amnestieregelung bezieht sich auf strafrechtliche Belange und hat keine direkten Auswirkungen auf das Fahrerlaubnisrecht. Ein rückwirkender Freispruch in Strafsachen führt nicht automatisch zur Rückgabe des Führerscheins ohne MPU.
  • THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Ein neuer vorgeschlagener Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum könnte eingeführt werden, wobei aktuell nach wie vor der alte Richtwert von 1,0 Nanogramm gilt.
  • Einschränkungen des § 13a FeV: Die Amnestieregelung kann nur greifen, wenn es sich um eine einmalige Auffälligkeit mit THC im Straßenverkehr handelt. Mehrfachverstöße oder auch ein einmaliger zu hoher THC COOH-Wert kann die Anwendung dieser Regelung ausschließen, sodass in solchen Fällen weiterhin mit der Anordnung einer MPU oder ähnlichen Maßnahmen gerechnet werden muss.

Verwirrung bei MPU-Kandidaten und Führerscheinstellen

Viele Betroffene sind unsicher, inwiefern die neuen Gesetze ihre Situation beeinflussen. Einige Führerscheinstellen haben aufgrund der Legalisierung ihre Vorgehensweisen angepasst und prüfen die aktuellen Sachlagen erneut, während andere Führerscheinstellen sich weiterhin auf das alte Recht beziehen. Diese Uneinheitlichkeit führt zu erheblicher Verwirrung unter MPU-Kandidaten. Es gibt nach wie vor keinen klaren und einheitlichen Fahrplan für ganz Deutschland, und die “Regelungen” scheinen von Bundesland zu Bundesland anders behandelt zu werden.

Amnestieregelung und ihre Grenzen

Die Amnestieregelung sieht vor, dass laufende und bereits abgeschlossene Strafverfahren, die mit dem Besitz von Cannabis in Verbindung stehen, neu überprüft werden. Dies könnte für viele Betroffene zu einem rückwirkenden Freispruch führen. Wichtig ist jedoch hier zu unterscheiden, dass sich diese Regelung auf strafrechtliche Belange bezieht und nicht direkt das Fahrerlaubnisrecht beeinflusst. Das bedeutet, dass die Führerscheinstellen eigenständig handeln und nicht nach dem Strafrecht, weshalb es keinen direkten Einfluss auf die MPU hat.

 

THC-Grenzwerte und ihre Bedeutung

Trotz der Legalisierung von Cannabis bleiben die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr eine bedeutende rechtliche Hürde. Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich einen neuen Grenzwert vorgeschlagen, der bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum liegen soll. 

Dieser Wert basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die darauf hinweisen, dass bei Erreichen dieser Konzentration eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit wahrscheinlich ist. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Richtwert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum etabliert, ab welchem bisher rechtliche Sanktionen drohen können.

 

Neuregelung durch § 13a FeV und ihre praktischen Auswirkungen:

Die Einführung des § 13a FeV stellt eine wesentliche Neuerung im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr dar. Diese Vorschrift ermöglicht es vielen Betroffenen, die einmalig mit einem THC-Wert im Blut beim Fahren erwischt wurden, die Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis ohne die bisher erforderliche MPU oder ein ärztliches Gutachten zu erreichen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, deren Fälle bisher noch nicht abgeschlossen wurden oder die innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfristen liegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Amnestieregelung nicht automatisch greift und spezifische Bedingungen erfüllt sein müssen, wie der Nachweis, dass es sich um eine einmalige Auffälligkeit handelte und keine weiteren Hinweise auf problematischen Cannabiskonsum vorliegen.

 

Ist also weiterhin eine MPU erforderlich?

Trotz der Entlastung im Strafrecht können die Führerscheinstellen bei bekanntem Cannabiskonsum weiterhin Zweifel an der Fahreignung anmelden, sodass in den meisten Fällen eine MPU unerlässlich ist.

Fazit

Die Legalisierung von Cannabis hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückgabe von Führerscheinen nicht pauschal vereinfacht, sondern eine komplexe Rechtslage geschaffen, die von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle unterschiedlich gehandhabt wird. Jeder Einzelfall bringt spezifische Herausforderungen mit sich und erfordert eine individuelle Betrachtung. Die Amnestieregelung und ihre Folgen für Cannabisdelikte im Straßenverkehr zeigen, dass nicht automatisch von einer Entbindung der MPU ausgegangen werden kann. Über Neuigkeiten und Änderungen halten wir dich in unserem MPU-Blog auf dem Laufenden!

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